Die wachsende Digitalisierung in der Arbeitswelt eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, umfangreiche Daten zu verschiedenen Arbeitsprozessen zu erheben und auszuwerten. Diese Entwicklung bildet einerseits die Grundlage für Prozessoptimierungen, andererseits stellt sie Unternehmen vor neue Herausforderungen im Hinblick auf Beschäftigtendatenschutz und Datensicherheit.
Insbesondere wenn personenbezogene Daten im Unternehmen erhoben, transferiert, gespeichert und ausgewertet werden, birgt dies die Gefahr einer unzulässigen Überwachung und tangiert Fragen der informationellen Selbstbestimmung von Arbeitnehmenden beziehungsweise der damit verbundenen gesetzlichen Regelungen (z. B. Europäische Datenschutzgrundverordnung). Aktuell haben Arbeitnehmende in der Regel jedoch weder das Wissen noch die Möglichkeit, die erhobenen Daten, deren Verarbeitung und die damit verbundenen Konsequenzen für ihre Privatsphäre zu verstehen (Transparenz), geschweige denn zu kontrollieren (Selbstbestimmung).
Im Projekt TrUSD wurde daher ein praxistauglicher und rechtskonformer Ansatz für den technologiegestützten Beschäftigtendatenschutz entwickelt: Durch sogenannte Privacy Dashboards werden Unternehmen in die Lage versetzt, für ihre Arbeitnehmenden sowohl Transparenz über betriebliche Datenverarbeitungsvorgänge als auch Selbstbestimmungsmöglichkeiten hinsichtlich der Datenverarbeitung zu schaffen. Zudem werden Unternehmen durch ein in TrUSD entwickeltes partizipatives Vorgehensmodell unterstützt. Somit können sie die organisationsweite Vertrauens- und Arbeitskultur stärken und gleichzeitig von geschäftsfördernden Analysen mit von Arbeitnehmenden selbstbestimmt freigegebenen personenbezogenen Daten profitieren.
Mit dem Vorhaben wird eine Brücke zwischen den Potenzialen einer umfänglichen Datenanalyse in Organisationen und dem Recht auf Privatheit der Beschäftigten geschlagen. Die Anforderungen von Arbeitnehmenden, Arbeitnehmervertreter*innen (z. B. Betriebsrat, Personalrat, Gewerkschaften) und Arbeitgeber*innen bezüglich der Privatheit der Arbeitnehmenden werden besser in Einklang gebracht werden, sodass ein fairer Interessenausgleich entsteht.